Unlauterer Wettbewerb
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist im wesentlichen Richterrecht. Es unterliegt aufgrund der Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene einem ständigen Wandel. Durch unsere umfangreiche Tätigkeit auf diesem Gebiet sind wir mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und haben Erfahrung mit den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.
Wir bearbeiten alle möglichen Fälle von unlauterem Wettbewerb. Dazu gehören irreführende Werbung, unlautere Produktnachahmung sowie Fälle mit Bezug zu wettbewerbsrelevanten Vorschriften wie denen des Arzneimittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes und des Futtermittelgesetzes. Unsere Mandanten profitieren von dem einzigartigen wissenschaftlich-technischen Verständnis, das die Anwälte von rospatt durch ihre Tätigkeit im Patentrecht erworben haben. Dazu kommt, dass die Beratung in Werbefragen oft auch unsere hervorragenden Kenntnisse im Markenrecht erfordert. Wir führen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Pharma, Elektronik, Innenausstattung und Luxusgüter.